Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Da wir die verfassungsgemäße Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ernst nehmen, können sich durchaus noch rückwirkend Änderungsbedarfe im Hinblick auf die nunmehr erfolgten Sonderzahlungen ergeben.
In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.
Überlegungen, diese Geschäftsmodelle weitergehend zu besteuern, sind mir nicht bekannt