Dr. Falko Grube
Falko Grube
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Frage von Betül K. •

Befürworten Sie die Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt?

Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich. Im bundesweiten Vergleich hinkt Sachsen-Anhalt beim Schutz der Bevölkerung jedoch hinterher. Während bspw. das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein konsequentes, ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten vorsieht, erlaubt unser Nichtraucherschutzgesetz (siehe § 4 NRauchSchG ST) nach wie vor weitreichende Ausnahmen – etwa für kleine Einraum-Kneipen oder Nebenräume.

Darüber hinaus fehlt bisher ein gesetzlicher Schutz für Kinder und Jugendliche vor Passivrauch im privaten Umfeld, trotz hoher Schadstoffbelastung in Fahrzeuginnenräumen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:

1. Werden Sie sich in der neuen Legislaturperiode für die (teilweise) Streichung der Ausnahmeregelungen in § 4 NRauchSchG ST nach bayerischem Vorbild einsetzen, um rauchfreie Gaststätten in Sachsen-Anhalt durchzusetzen?

2. Unterstützen Sie eine Initiative für ein Rauchverbot im Pkw bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren?

Dr. Falko Grube
Antwort von SPD

Hallo Frau K.,

ich bin selbst Nichtraucher und sehr an einem wirksamen Nichtraucherschutz interessiert.

  1. Ja, die Ausnahmeregelungen müssen auf den Prüfstand und gegebenenfalls auch (teilweise) gestrichen werden. Welche genau ich streichen würde, kann ich ihnen spontan nicht seriös beantworten.
  2. Ich könnte einen solchen Rauchverbot etwas abgewinnen, wäre aber skeptisch, wie wirksam das ist. Ein solches Verbot wäre im Prinzip nicht zu kontrollieren. Und in Beziehungen wo tatsächlich im Auto in Anwesenheit von Kindern und Schwangeren geraucht wird, wird das mit Sicherheit auch zu Hause so praktiziert.

Herzliche Grüße

Falko Grube

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