Befürworten Sie die Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt?
Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich. Im bundesweiten Vergleich hinkt Sachsen-Anhalt beim Schutz der Bevölkerung jedoch hinterher. Während bspw. das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein konsequentes, ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten vorsieht, erlaubt unser Nichtraucherschutzgesetz (siehe § 4 NRauchSchG ST) nach wie vor weitreichende Ausnahmen – etwa für kleine Einraum-Kneipen oder Nebenräume.
Darüber hinaus fehlt bisher ein gesetzlicher Schutz für Kinder und Jugendliche vor Passivrauch im privaten Umfeld, trotz hoher Schadstoffbelastung in Fahrzeuginnenräumen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:
1. Werden Sie sich in der neuen Legislaturperiode für die (teilweise) Streichung der Ausnahmeregelungen in § 4 NRauchSchG ST nach bayerischem Vorbild einsetzen, um rauchfreie Gaststätten in Sachsen-Anhalt durchzusetzen?
2. Unterstützen Sie eine Initiative für ein Rauchverbot im Pkw bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren?

