Eine junge Frau steht mit einem Fahrrad vor einer Straßenbahn der Magdeburger Verkehrsbetriebe. Sie trägt ein rotes Sakko und ein schwarzes T-Shirt. Die langen Haare sind offen.
Madeleine Linke
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Betül K. •

Befürworten Sie die Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt?

Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich. Im bundesweiten Vergleich hinkt Sachsen-Anhalt beim Schutz der Bevölkerung jedoch hinterher. Während bspw. das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein konsequentes, ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten vorsieht, erlaubt unser Nichtraucherschutzgesetz (siehe § 4 NRauchSchG ST) nach wie vor weitreichende Ausnahmen – etwa für kleine Einraum-Kneipen oder Nebenräume.

Darüber hinaus fehlt bisher ein gesetzlicher Schutz für Kinder und Jugendliche vor Passivrauch im privaten Umfeld, trotz hoher Schadstoffbelastung in Fahrzeuginnenräumen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:

1. Werden Sie sich in der neuen Legislaturperiode für die (teilweise) Streichung der Ausnahmeregelungen in § 4 NRauchSchG ST nach bayerischem Vorbild einsetzen, um rauchfreie Gaststätten in Sachsen-Anhalt durchzusetzen?

2. Unterstützen Sie eine Initiative für ein Rauchverbot im Pkw bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren?

Eine junge Frau steht mit einem Fahrrad vor einer Straßenbahn der Magdeburger Verkehrsbetriebe. Sie trägt ein rotes Sakko und ein schwarzes T-Shirt. Die langen Haare sind offen.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Hallo B. K.

vielen Dank für die Fragen. Gerne beantworte ich diese untenstehend. Ich bin selbst Nichtraucherin und habe ein kleines Kind. 

1. Werden Sie sich in der neuen Legislaturperiode für die (teilweise) Streichung der Ausnahmeregelungen in § 4 NRauchSchG ST nach bayerischem Vorbild einsetzen, um rauchfreie Gaststätten in Sachsen-Anhalt durchzusetzen?

Ja, wir Grüne fordern eine teilweise Streichung der Ausnahmeregelungen in § 4 NRauchSchG ST. Vor dem Hintergrund des Konzepts „Sachsen-Anhalt atmet auf - Nichtraucherschutz und Prävention verstärken“ der Landesstelle für Suchtfragen aus dem Jahr 2020 und der aktuellen Evaluierung des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes, sollte in der neuen Legislaturperiode ein Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt werden, der mindestens die folgenden Punkte aufgreift:

  • die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Nichtraucherschutzgesetzes auf elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse sowie auf Geräte zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten,
  • die Stärkung des bestehenden Nichtraucher*innenschutzes durch die Normierung konsequenter Rauchverbote an Berufsschulen, auf Spielplätzen, in der Gastronomie und an Haltestellen des ÖPNV,
  • ein flächendeckendes Werbeverbot und 
  • die Festlegung von Bußgeldern für Gesetzesverstöße sowie die konsequente Kontrolle.


2. Unterstützen Sie eine Initiative für ein Rauchverbot im Pkw bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren?

Ja, wir Grüne unterstützen eine solche Initiative, um die Gesundheit von Minderjährigen und Ungeborenen zu schützen. 

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Liebe Grüße

Madeleine Linke
 

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