Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Antwort von Tabea Rößner
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 17.07.2020

Sie müssten Ihr Minderungsrecht oder sogar einen Schadensersatzanspruch geltend machen können, wenn eine Abweichung der vereinbarten Fläche gegen die vertraglich zugesicherten Beschaffenheitsmerkmale vorliegt.

Portrait von Petra Pau
Antwort von Petra Pau
Die Linke
• 30.07.2020

(...) Meine Fraktion setzt sich generell für die Interessen von Verbraucher*innen ein. Dazu gehören für uns im Immobilienbereich die Mieter*innen, aber auch die Käufer*innen von Eigentumswohnungen. (...)

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