Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber zwar nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten, sie dürfen allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen – nach und nach eingeebnet werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 06.11.2024 von Johann Saathoff SPD
Antwort ausstehend von Mariana Harder-Kühnel AfD
Antwort 22.10.2024 von Johann Saathoff SPD
Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich hier nicht darüber spekulieren möchte, wie evtl. das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Der von Ihnen angesprochene Bürger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiter in der Bundesrepublik Deutschland und kann daher Sozialleistungen in Deutschland wie Bürgergeld beantragen.