Antwort 06.02.2025 von Julia Klöckner CDU
Die CDU nimmt Spenden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des §25 Parteiengesetz an.
Die CDU nimmt Spenden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des §25 Parteiengesetz an.

Also prinzipiell folgen wir erst einmal dem Grundatz, dass Krankenhäuser in öffentliche Hand gehören; vor allem deshalb hatten wir dem Verkauf nicht zugestimmt.
Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen.
die Entscheidung des IGH ist für mich nicht nachvollziehbar
Dieser Antrag bekräftigt die Solidarität mit Israel und verurteilt jegliche Formen von Antisemitismus und Gewalt.