Antwort 03.09.2026 von Jan-Philipp Beck SPD
Anschließend wird das zuständige Finanzministerium diese Eingaben auswerten, fachlich beurteilen und bei Bedarf auch noch einmal Anpassungen an dem bestehenden Entwurf vornehmen.
Anschließend wird das zuständige Finanzministerium diese Eingaben auswerten, fachlich beurteilen und bei Bedarf auch noch einmal Anpassungen an dem bestehenden Entwurf vornehmen.
