Frage von Florian H. • 04.06.2024

Antwort von Beatrix von Storch AfD • 19.06.2024
Wir kritisieren die Auslegungen des Islam, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Wir kritisieren die Auslegungen des Islam, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Jedes Tier hat das Recht, sein Leben zu leben, ohne durch Menschenhand zu leiden.
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
Opfer von Gewalt haben – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – auch Anspruch auf eine Entschädigung nach Sozialen Entschädigungsrecht (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XIV). Dies gilt selbstverständlich auch bei Gewaltausübung durch Mitarbeitende von Behörden.