Frage von Agnes H. • 09.05.2025

Antwort von Alexander Dobrindt CSU • 26.05.2025
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."