Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wir haben uns im Bundestag und auf EU-Ebene auf verschiedenen Wegen und mit viel Nachdruck für den Erhalt der Umwelt- und Verbraucherschutzstandards eingesetzt.
Für uns ist klar: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Kein Kind darf die Unterstützung verlieren, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht benötigt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, welche Auswirkungen die neuen Kriterien auf die tatsächlichen Bewilligungen haben.
Uns ist wichtig: Mit der Änderung in der Bewilligungspraxis wurden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen noch die Kriterien, die Hamburg für die Bewilligung der Schulbegleitung zugrunde legt, verändert. Ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung bewilligt wird, orientiert sich weiterhin an den individuellen Bedarfen der Kinder.