Antwort 24.06.2026 von Jonas Geissler CSU
Nebeneinkünfte sind Teil der veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten.
Nebeneinkünfte sind Teil der veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten.
Laut Vertrag darf ich diese Frage nicht beantworten. Aber soviel kann ich Ihnen erzählen, es ist auf jeden Fall unter 1000€.