(...) Ich kann gut nachvollziehen, dass durch Ihre Arbeit als Arzt in einem Hospiz ganz besonders mit den Gefahren des Tabaks vertraut sind und sich daher auch in besonderem Maße gegen Tabakkonsum engagieren. (...) Diese Selbstschädigung aber zu verbieten, grenzte an Absurdität. (...)
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(...) Zweckmäßig ist es, dem Grenzzolldienst als Vollzugsorgan des Bundes die Möglichkeit einzuräumen, schwerwiegende und mit erheblichen Gefahren verbundene Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen aufzugreifen, soweit sie im Rahmen von Zollkontrollen zu Tage treten. Daher bleibt der Grenzzolldienst auch nach der Aufhebung des § 12 VInt befugt, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen zu ergreifen, soweit diese unmittelbar bei der Einreise festgestellt werden. (...)
(...) Bei den nachehelichen Unterhaltsansprüchen treten wir dafür ein, diese regelmäßig zu befristen, denn nach Beendigung der Ehe sollte die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Dabei ist insbesondere die zunehmende partnerschaftliche Rollenverteilung in Ehe und Lebenspartnerschaft zu berücksichtigen. (...)
(...) Der Veranstalter einer Demonstration und die Versammlungsbehörde haben eine gemeinsame Verantwortung. Um es einmal drastisch und zugespitzt zu formulieren: Dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird nicht entsprochen, wenn die Demonstranten nur auf Helgoland, in der Lüneburger Heide oder im Bayerischen Wald oder auch nur in Rostock gegen den Gipfel demonstrieren dürfen. (...)
Standardantwort::
Sehr geehrter Herr Pfeilsticker,