Frage von Jonas B. • 13.02.2025

Antwort von Astrid Hennies SPD • 20.02.2025
Bei der Neuausschreibung der Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund werden Hinweise des Bundeskartellamts selbstverständlich berücksichtigt.
Bei der Neuausschreibung der Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund werden Hinweise des Bundeskartellamts selbstverständlich berücksichtigt.
Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts