Welche allgemeinen Regeln für Nebentätigkeiten von Regierungsmitgliedern würden Sie einführen, damit politische Entscheidungen frei von Interessenkonflikten getroffen werden?
Sehr geehrte Frau Winter,
Danke für den Wunsch nach Transparenz in unserer Demokratie.
Welche allgemeinen Regeln für Nebentätigkeiten von Regierungsmitgliedern würden Sie einführen, damit Bürger sicher sein können, dass politische Entscheidungen frei von Interessenkonflikten getroffen werden – unabhängig davon, welche Partei betroffen ist?
Wenn ihre CDU-Fraktionskollegen und Sie die Nebeneinkünfte eines Senators kritisch sehen und Transparenz einfordern: Welche Regeln hätten dann für Bundespolitiker wie Jens Spahn, Friedrich Merz oder andere Unionspolitiker mit Kontakten zu Unternehmen, Lobbyverbänden oder exklusiven Netzwerken zu gelten?
Unabhängig vom konkreten Fall Jens Spahn und dem Umfeld von Peter Thiel stellt sich aus meiner Sicht eine grundsätzliche Frage: Welche Transparenzpflichten sollten für Abgeordnete und Regierungsmitglieder gelten, wenn sie an nichtöffentlichen Treffen mit besonders einflussreichen Unternehmern, Investoren oder politischen Netzwerken teilnehmen?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich halte Transparenz in diesem Bereich für wichtig, und zwar unabhängig davon, welche Partei oder welche Person betroffen ist. Vertrauen in politische Entscheidungen entsteht nicht dadurch, dass Kontakte oder berufliche Hintergründe pauschal unter Verdacht gestellt werden, sondern dadurch, dass mögliche Interessenkonflikte klar erkennbar, geregelt und kontrollierbar sind.
Dabei muss man aus meiner Sicht zwischen Abgeordneten und Regierungsmitgliedern unterscheiden.
Abgeordnete haben grundsätzlich ein freies Mandat. Sie sollen die Gesellschaft in ihrer Breite abbilden. Dazu gehört auch, dass Menschen mit beruflicher Erfahrung, unternehmerischer Erfahrung, wissenschaftlicher Erfahrung, gewerkschaftlichem Hintergrund, ehrenamtlichem Engagement oder Verbandserfahrung im Parlament sitzen. Nebentätigkeiten sind deshalb nicht automatisch problematisch. Entscheidend ist, dass sie transparent gemacht werden und dass Bürgerinnen und Bürger erkennen können, ob es mögliche Interessenverknüpfungen gibt.
Für Regierungsmitglieder gelten aus meiner Sicht strengere Maßstäbe. Senatorinnen und Senatoren beziehungsweise Ministerinnen und Minister führen Behörden, treffen Verwaltungsentscheidungen, bereiten Gesetze vor und verantworten öffentliche Mittel. In Bremen ist bereits verfassungsrechtlich vorgesehen, dass eine weitere Berufstätigkeit eines Senatsmitglieds in der Regel mit dem Amt unvereinbar ist. Ausnahmen müssen genehmigt werden.
Bremen hat bislang kein eigenes Lobbyregister. Ich halte ein solches Register grundsätzlich für sinnvoll, wenn es praktikabel ausgestaltet ist. Es darf nicht dazu führen, dass kleine Vereine, Bürgerinitiativen oder ehrenamtliche Organisationen mit Bürokratie überfordert werden. Aber bei professioneller Interessenvertretung gegenüber Senat und Bürgerschaft sollte klarer erkennbar sein, wer mit welchem Ziel Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebke Winter

