Frage von Stephanie V. • 13.02.2025

Antwort ausstehend von Fabian Golanowsky SPD
Bei der Neuausschreibung der Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund werden Hinweise des Bundeskartellamts selbstverständlich berücksichtigt.
Ausschreibungen müssen so gestaltet werden, dass sich auch neue Anbieter aussichtsreich bewerben können und Kopplungen von Losen oder Verlängerungen ohne Ausschreibung vermieden werden.
Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts und das gilt selbstverständlich auch für die Neuausschreibung der Werberechtsverträge