Antwort 16.03.2025 von Hakan Demir SPD
Bei der Türkei ist es so, dass auch Doppelstaatler, die in Deutschland leben, von der Wehrpflicht erfasst sind.
Bei der Türkei ist es so, dass auch Doppelstaatler, die in Deutschland leben, von der Wehrpflicht erfasst sind.
Im Prinzip unterstütze ich aber, dass man das Herkunftsland kennen muss.
Die direktdemokratische Beteiligung ist auf jeden Fall sinnvoll!