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(...) meine Aussage war doch recht klar. (...)


(...) "Reichensteuer" mitteilen. Als "Reichensteuer" wird die Anhebung des Höchststeuersatzes der Einkommensteuer von 42% auf 45% für zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro für Alleinstehende und 500.000 Euro für Verheiratete bezeichnet. Das Volumen der Reichensteuer beträgt für das Jahr 2010 etwa 1 Mrd. (...)

(...) Wenn ich Sie richtig verstanden haben zielt Ihre Frage darauf ab, mehr Steuergerechtigkeit zu erzielen. Dem stimme ich in der Sache zu. (...)

(...) Zum einen scheidet eine Steuererhöhung nur für "leistungsfreie" Einkommen generell aus, da dies kein Kriterium der Einkommensbesteuerung ist und so auch nicht verfassungsgemäß wäre. Wir dürfen schließlich nicht vergessen, dass Besteuerung keineBesteuerung sein soll, sondern ein Instrument zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben ist. (...)