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Psychotherapeutische Versorgung muss adäquat finanziert werden. Die Kürzungen sind ein verheerendes Signal für die Gesundheitsversorgung
Ohne Reformen würden die Beitragssätze in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen. Ziel des von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Gesetzentwurfs ist es deshalb, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren und ihre Leistungsfähigkeit zu sichern.
Psychotherapie bleibt gesichert, aber auch dieser Bereich muss zur Stabilisierung der GKV beitragen.
Eine Änderung der Vergütungsstruktur darf nicht dazu führen, dass gesetzlich Versicherten der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen erschwert oder gar verwehrt wird
Die Vergütung wird durch den Bewertungsausschuss geregelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage erhoben