Was tun Sie, um die psychotherapeutische Versorgung zu schützen? Die Vorschläge einer Budgetierung bedrohen die Versorgung von PatientInnen.
Sehr geehrte Frau Borchardt, das GKV Beitragsstabilisierungsgesetz sieht Vorschläge zur Wiedereinführung einer Budgetierung in der Honorierung psychotherapeutischer Leistungen vor, die mir große Sorgen machen, da es weniger Therapieplätze bedeutet. Ich behandle Patientinnen mit peripartalen Erkrankungen, die eine psychotherapeutischen Behandlung brauchen um sich dann auch wieder um ihre neugeborenen Babies kümmern zu können. Lange Wartezeiten produzieren viel Leid und Folgekosten für die betroffenen Mütter und die ganze Familie. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass psychotherapeutische Versorgung dauerhaft von Budgetierung ausgeschlossen bleibt um damit die Versorgung zu stärken, wie Sie es im Koalitionsvertrag versprochen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Damaris S., psychologische Psychotherapeutin, K.
Ich teile ausdrücklich die Einschätzung, dass peripartale psychische Erkrankungen ernst genommen und gut versorgt werden müssen. Nicht nachvollziehbar ist allerdings die pauschale Behauptung, die diskutierten Vergütungsänderungen würden die psychotherapeutische Patientenversorgung künftig unmöglich machen.
Zunächst: Es geht nicht um die Abschaffung psychotherapeutischer Versorgung, sondern um die Frage, wie begrenzte Beitragsmittel zielgenau eingesetzt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen strukturellen Finanzproblemen. Der Referentenentwurf spricht von prognostizierten Deckungslücken von bis zu 40 Milliarden Euro und davon, dass Leistungserbringer, Hersteller, Krankenkassen, Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie Arbeitgeber einen Beitrag zur Stabilisierung leisten müssen.
Auch die Zahlen zur Psychotherapie sprechen gegen das Bild eines ausgebluteten Bereichs. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes haben sich die Ausgaben für ambulante psychotherapeutische Versorgung in zehn Jahren verdoppelt und liegen bei rund 4,6 Milliarden Euro jährlich. Die durchschnittlichen Honorare seien seit 2013 um 52 Prozent gestiegen, bei den übrigen ärztlichen Fachgruppen um rund 33 Prozent. Zugleich sei die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit GKV-Zulassung von 25.622 auf 41.937 gestiegen.
Zur Einordnung eine einfache Rechnung: Eine psychotherapeutische Einzelbehandlung in der Richtlinientherapie wird in der aktuellen EBM-Übersicht mit 899 Punkten beziehungsweise 114,54 Euro bewertet. Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung liegt bei 4,5 Prozent. Das entspricht rechnerisch rund 5,40 Euro weniger je 50-Minuten-Sitzung gegenüber dem vorherigen Wert.
Ein Beispiel: 46 Arbeitswochen, ausschließlich GKV-Einzeltherapiesitzungen.
25 Sitzungen pro Woche ergeben 25 × 46 × 114,54 Euro, also rund 131.721 Euro Jahresumsatz.
30 Sitzungen pro Woche ergeben 30 × 46 × 114,54 Euro, also rund 158.065 Euro Jahresumsatz.
Der rechnerische Rückgang durch 4,5 Prozent läge bei 25 Sitzungen pro Woche bei rund 6.200 Euro im Jahr, bei 30 Sitzungen pro Woche bei rund 7.450 Euro im Jahr.
Das ist betriebswirtschaftlich relevant. Es belegt aber nicht, dass Praxen keine Patientinnen und Patienten mehr behandeln könnten. Aus einer Honoraranpassung wird nicht automatisch ein Wegfall von Therapieplätzen. Ebenso wenig folgt daraus, dass die Versorgung von Müttern mit peripartalen Erkrankungen zusammenbrechen muss.
Der eigentliche Punkt ist ein anderer: Trotz steigender Ausgaben, steigender Zahl an Leistungserbringern und steigender Leistungsmenge sind die Wartezeiten nicht im gleichen Maße besser geworden. Der Referentenentwurf verweist deshalb darauf, dass trotz Leistungsausweitung und hoher Versorgungsdichte weiterhin eine hohe Nachfrage besteht und die Versorgung besser gesteuert werden muss.
Psychotherapie bleibt wichtig. Aber wichtig heißt nicht automatisch: dauerhaft aus jeder Ausgabensteuerung herausnehmen. Gerade weil Beitragsmittel begrenzt sind, müssen wir stärker danach fragen, welche Patientinnen und Patienten besonders dringend Hilfe brauchen, wie Akutfälle schneller erreicht werden und wie vorhandene Kapazitäten wirksamer eingesetzt werden. Eine pauschale Sonderstellung eines Leistungsbereichs zulasten aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wäre gesundheitspolitisch nicht überzeugend.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass psychotherapeutische Versorgung verlässlich, bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig bleibt. Das bedeutet aber nicht, jede bestehende Vergütungsstruktur unverändert fortzuschreiben. Versorgungsschutz heißt nicht Kostenblindheit, sondern bessere Steuerung.

