Sehr geehrter Herr Ziemiak, wie stehen Sie der Honorarkürzung für Psychotherapeuten und der Budgetierung gegenüber?
Am 11.03. ist es zur pausschalen Honorarkürzung von 4,5% für Psychotherapeuten durch den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschuss gekommen. Am 26.03 wurde die Wiedereinführung der Budgetierung durch das Positionspapiers des Verbandes der Ersatzkassen diskutiert. Am 30.03 folgten weitere Vorschläge weiterer struktureller Eingriffe in den Zugang zur Psychotherapie.
Mein Mann und ich betreiben in Iserlohn eine Praxis für Psychotherapie mit derzeit 8 Angestellten in Iserlohn, zusätzlicher Nebenstelle in Hemer. Durch die Kürzungen und Budgetierung blicken wir mit größter Sorge in die Zukunft. Die Wartelisten sind lang, für gesetzlich Versicherte wird es zukünftig noch schwieriger einen Therapieplatz zu erhalten. Um das "wirtschaftliche Loch zu füllen" und ihr Bestehen zu sichern, behandeln viele Praxen vorzugsweise Privatversicherte. Klar ist: wer die psychotherapeutische Versorgung schwächt, reduziert keine Ausgaben. Er erzeugt immense Folgekosten so Prudon (2025). Was sagen Sie?
Sehr geehrte Frau W.,
haben sie vielen Dank für Ihre Frage.
Als Betreiberin einer Praxis für Psychotherapie in Iserlohn leisten Sie einen außerordentlich wichtigen Beitrag für die psychische Gesundheit in der Region dar. Wir nehmen Ihre geschilderten Bedenken – die sich mit vielen Einschätzungen aus der Praxis decken – sehr ernst und wissen Ihr Engagement zu schätzen.
Zu den Hintergründen zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen: Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird regelmäßig auf Basis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts überprüft und anhand von Daten des Statistisches Bundesamt angepasst. Grundlage der aktuellen Prüfung ist die Kostenstrukturerhebung 2023, ergänzt durch eine Sonderauswertung zu Einnahmen und Ausgaben psychotherapeutischer Praxen. Auf dieser Basis hat der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung erneut geprüft.
Am 11. März 2026 hat der Erweiterter Bewertungsausschuss entschieden, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 % zu reduzieren – gegen die Stimmen der Kassenärztliche Bundesvereinigung. Zugleich steigen die Strukturzuschläge zur Deckung von Personalkosten um 14,25 %. Für Praxen, die diese Zuschläge vollständig erhalten, fällt die tatsächliche Einbuße insgesamt spürbar geringer aus.
Es ist nachvollziehbar, dass diese Entscheidung für Sie zunächst eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen:
1. Das Bundesgesundheitsministerium prüft momentan im Rahmen seiner Rechtsaufsicht, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Stand Ende April ist diese Prüfung noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung; die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage erhoben.
2. Das parlamentarische Verfahren zur GKV-Reform hat nach dem Beschluss durch die Bundesregierung gerade erst begonnen. Es bietet die Möglichkeit, fachliche Anliegen und Positionen in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Paul Ziemiak

