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Tina Winklmann
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Frage von Vivian M. •

Wie bewerten Sie das "GKV-Stabilisierungsgesetz" von Frau Warken hinsichtlich Psychotherapieversorgung von gesetzlich Versicherten?

Sehr geehrte Frau Winklmann,

mit großer Sorge betrachtet meine Berufsgruppe der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten das geplante "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung".

Vor allem für psychotherapeutische Praxen bedeuten die bisherigen Inhalte der Gesetzesvorlage eine deutliche finanzielle Verschlechterung, die letztlich zu einer noch schlechteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung führen wird.

Bitte überprüfen Sie im Gesetzesentwurf insbesondere die

- Einführung einer Deckelung psychotherapeutischer Leistungen

- Koppelung der Honorierung an die Grundlohnrate

Diese Veränderungen sind besonders negativ und verursachen letztlich für die Gesellschaft langfristig wieder Mehrkosten.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe!

Sonnige Grüße aus dem Landkreis Schwandorf

Weitere Informationen:

https://www.bptk.de/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-nicht-beschliessen/

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Psychotherapieversorgung von gesetzlich Versicherten.

Auch ich teile Ihre Sorgen, was den Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung angeht. Psychotherapeutische Versorgung muss adäquat finanziert werden. 

In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Kürzungen ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung. 

Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können. Bisher hat die Bundesregierung keine strukturellen Reformen in der Psychotherapie, noch nicht einmal die angekündigte separate Bedarfsplanung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, vorgelegt. 

Meine Fraktion aber hat bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“(Drucksache21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf 

Wir fordern darin, eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung festgelegt werden. Des Weiteren wollen wir, dass die Versorgung in Stadt und Land angeglichen wird, um gleiche gesundheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Obwohl Menschen auf dem Land nicht seltener psychisch erkranken als Menschen in der Stadt, sind in ländlichen Regionen oder in Gebieten wie dem Ruhrgebiet nur halb so viele psychotherapeutische Versorgungsangebote vorgesehen wie in der Stadt. Diese Schieflage muss endlich begradigt werden. Und: für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen müssen wir gezielt mehr Versorgungsangebote schaffen, damit sie besseren Zugang in die ambulante Versorgung haben. Klar ist auch: Nur mit ausreichend Fachkräften ist die Patientenversorgung von morgen gesichert. Deshalb fordern wir endlich eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

Ich werde mich gemeinsam mit den zuständigen Fachkolleg*innen meiner Fraktion dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.

Mit freundlichen Grüßen in den Landkreis Schwandorf,

Tina Winklmann

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