Frage von Manfred M. • 11.09.2025

Antwort ausstehend von Diana Zimmer AfD
Der heutige Zustand "unserer Demokratie" ist so komplex, dass es schwer ist hier abschließend ein Urteil zu fällen. Wir sind jedenfalls auf alle Eventualitäten vorbereitet.
Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, nicht von Abgeordneten oder dem Bundestag direkt getroffen wird. Zuständig ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.