Antwort 11.09.2025 von Tino Sorge CDU
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.
Den Vorschlag, hierfür eine neue Regulierungsbehörde oder einen staatlichen Ausfallfonds einzurichten, lehnen wir entschieden ab.