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Achim Köhler
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Frage von Karsten M. •

Bei den ganzen Baumaßnahmen die Mieter erdulden müssen: Wieso gibt es keine Verpflichtung dass der Lohnausfall dem Mieter 1:1 zu erstatten ist für die Zeit in der er zu Hause vor Ort sein muss?

Entweder von der Firma, die davon profitiert oder vom Vermieter oder von einer neu einzurichtenden Behörde. Es kann nicht sein dass der Jahresurlaub ständig für solche Aktionen verbraucht werden muss das kann nicht rechtens sein denn Erholungsurlaub ist zum erholen da laut Gesetz. Und dann hört man überall auch noch dass die Leute umsonst Urlaub genommen haben weil zum angekündigten Termin keine Bauarbeiter erschienen sind... Wer haftet.

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Antwort von AfD

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Ärger über kurzfristig geplatzte Handwerkertermine und vertane Urlaubstage ist absolut nachvollziehbar – jeder Berufstätige kennt die Frustration, wenn private Zeit durch nicht steuerbare Abläufe vergeudet wird.

Bei der Frage nach einer gesetzlichen Pflicht zum Lohnausfall oder gar neuen staatlichen Kontrollstellen setzen wir als AfD jedoch auf andere, praxistaugliche Schwerpunkte:

Bürger und Mieter entlasten – Ursachen statt Symptome bekämpfen:

Ein Großteil der derzeitigen Baustellenflut in deutschen Wohngebäuden ist direkte Folge einer verfehlten Politik. Durch immer neue energetische Sanierungszwänge, Dämmvorschriften und das Heizungsgesetz werden Vermieter wie Mieter in endlose Modernisierungsmaßnahmen getrieben. Anstatt die Bürger mit immer mehr staatlich verordneten Baumaßnahmen zu belasten, setzen wir uns dafür auf Bundesebene ein, diesen Sanierungswahn zu stoppen. Wo weniger ideologische Zwangsumbauten stattfinden, sinkt auch die Belastung der Mieter durch Lärm, Schmutz und Anwesenheitspflichten spürbar.

Bestehendes Recht konsequent anwenden statt neuer Gesetze:

Das Zivilrecht bietet bereits heute Leitplanken:

Anwesenheit ist keine persönliche Pflicht: Ein Mieter ist zur Duldung und Ermöglichung des Zutritts verpflichtet, nicht zwingend zur persönlichen ganztägigen Anwesenheit. Er kann den Zugang auch durch Vertrauenspersonen (z. B. Nachbarn, Angehörige) regeln lassen.

Ersatzansprüche bei Pflichtverletzungen: Taucht ein fest vereinbarter Handwerker unentschuldigt nicht auf und entsteht dadurch nachweisbar ein bezifferbarer Vermögensschaden (etwa ein konkreter Verdienstausfall durch unbezahlten Sonderurlaub), greifen grundsätzlich die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Schadensersatzpflicht wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB) bzw. für Aufwendungsersatz (§ 555a Abs. 3 BGB). Wer als Betrieb Termine schuldhaft platzen lässt, muss im Rahmen der vertraglichen Haftung dafür geradestehen.

Nein zu neuen Behörden und Umverteilungskreisläufen:

Den Vorschlag, hierfür eine neue Regulierungsbehörde oder einen staatlichen Ausfallfonds einzurichten, lehnen wir entschieden ab. Deutschland leidet bereits unter einem massiven Bürokratieüberhang. Eine solche Behörde würde Millionen an Steuergeldern für Verwaltungspersonal verschlingen, Rechtsstreitigkeiten verkomplizieren und letztlich niemanden pünktlicher zur Baustelle bringen.

Marktwirtschaftliche Verlässlichkeit statt Preistreiberei:

Eine starre, pauschale Pflicht für Vermieter oder Handwerksbetriebe, jeden Zeitausfall 1:1 zu erstatten, würde die Kosten für Bauen und Instandhaltung weiter explodieren lassen. Diese Mehrkosten müssten Handwerksbetriebe auf ihre Stundensätze und Vermieter letztlich auf die Mieten umlegen – am Ende zahlt der Bürger die Zeche über noch höhere Lebenshaltungskosten. Die Lösung liegt nicht in neuen Umlagen, sondern in verlässlicher Terminabstimmung zwischen den Vertragsparteien und fairen Zeitfenstern.
 

Unser Ansatz lautet daher: Weniger staatlicher Sanierungszwang, verlässliche vertragliche Absprachen zwischen Mietern, Vermietern und Handwerkern und die Nutzung des bestehenden Haftungsrechts – statt neuer bürokratischer Monster.

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