Antwort 08.10.2025 von Thomas Röwekamp CDU
Das Ministerium hat diese Bedenken zwar zurückgewiesen – leider haben sie sich im Nachhinein als berechtigt erwiesen. Infolgedessen musste das Projekt neu ausgeschrieben werden.
Das Ministerium hat diese Bedenken zwar zurückgewiesen – leider haben sie sich im Nachhinein als berechtigt erwiesen. Infolgedessen musste das Projekt neu ausgeschrieben werden.
Die gesetzlichen Regelungen zu Maklergebühren bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie wurden zuletzt im Jahr 2020 geändert und finden sich in § 656d BGB
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