Auf Ihre Frage, ob ich Ihnen helfen könne, muss ich leider klarstellen, dass Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und der dazugehörigen Vergütungen für Leistungen in Deutschland in der Selbstverwaltung und nicht in der Politik gefällt werden.
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Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.
Wir brauchen eine Reform unter anderem wegen der schlechten oder nicht vorhandenen Bezahlung der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung, der Eigenfinanzierung der Ausbildung und der unzureichenden Finanzierung der stationären Weiterbildung
Die Weiterbildung ist formal geregelt, aber politisch noch nicht zu Ende umgesetzt. Entscheidend ist nun, dass der Bund zeitnah für eine tragfähige Finanzierung sorgt, damit die Reform tatsächlich wirksam werden kann.
Im Rahmen des BEEP wurde – über einen Änderungsantrag – auch eine Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung getroffen.