Antwort 22.01.2026 von Joachim Herrmann CSU
Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran fallen als auswärtige Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, sind mithin Aufgaben des Auswärtigen Amtes.
Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran fallen als auswärtige Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, sind mithin Aufgaben des Auswärtigen Amtes.
Die Regelung zur pauschalen Übernahme eines Beitrags des Dienstherrn zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamten ist mit Wirkung vom 01.01.26 (unabhängig vom Veröffentlichungsdatum) in Kraft getreten.
Um Ihre Frage abschließend zu klären, empfehle ich die Kontaktaufnahme mit unseren Außenpolitikern.
Dass es dafür überhaupt das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gibt, ist uns Grünen zu verdanken.