Herr Möller, der IFR sieht einen klaren Mehrwert eines eigenen Behindertenbeauftragten. Welchen weiteren Nachweis erwarten Sie, und wurde das bestehende MV-Modell jemals unabhängig evaluiert?
Sie halten den MV-Weg für „grundsätzlich richtig“ und wollen Doppelstrukturen vermeiden. Zugleich sind Sie für einen eigenen Landesbehindertenbeauftragten offen, wenn sich ein „echter zusätzlicher Mehrwert“ zeigt.
Der IFR hat diesen Mehrwert bereits beschrieben: Der Bürgerbeauftragte sei eine wichtige Anlaufstelle, ersetze aber keinen eigenen Behindertenbeauftragten. Dieser könne spezialisiert, proaktiv und strukturell Interessen vertreten.
Dazu gehören für mich auch politische Sichtbarkeit und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Anerkennung der Erfahrungen und Lebensleistungen behinderter Menschen.
Wenn IFR, Verbände und Betroffene für Ihre Bewertung maßgeblich sein sollen: Welcher Nachweis fehlt noch? Und wurde umgekehrt unabhängig geprüft, wie wirksam das bestehende Modell ist?
Quellen: Landtag MV, Drs. 8/6606; Ihre Antwort auf abgeordnetenwatch.de vom 27.08.2026

