Frau Drese, der IFR sagt, der Bürgerbeauftragte ersetze keinen eigenen Behindertenbeauftragten. Warum hält MV dennoch an diesem Modell fest, und wurde seine Wirksamkeit jemals unabhängig geprüft?
Sie nennen die Strukturen in MV „einzigartig und richtig“. Entscheidend sollte jedoch sein, wie wirksam sie die Interessen behinderter Menschen vertreten.
Der IFR forderte im Landtag einen eigenständigen Behindertenbeauftragten. Der Bürgerbeauftragte sei eine wichtige Anlaufstelle, ersetze ihn aber nicht: Seine Zuständigkeit sei breit, während Behindertenvertretung spezialisiertes, kontinuierliches, proaktives und strukturelles Arbeiten erfordere.
Auch die UN-BRK-Monitoring-Stelle hält ressortübergreifendes und weisungsfreies Arbeiten für elementar. Ihr Ministerium bestätigte per IFG-Bescheid den bewussten Verzicht auf eine eigene Stelle.
Für mich geht es um politische Stimme, Sichtbarkeit und „Nichts über uns ohne uns“. Wenn MV sein Modell für „richtig“ hält, sollte auch nachvollziehbar sein, ob dessen Wirksamkeit für behinderte Menschen unabhängig geprüft wurde.
Quellen: Landtag MV, Drs. 8/6606; Deutsches Institut für Menschenrechte; Sozialministerium MV, IFG-Bescheid 26.01.2026

