AfD Anfrage 21/7604 17.08.26 zu industrieller und innovativer Bauweisen zur Kostensenkung. Warum unterstützen Sie und die AfD nicht den Verbraucherschutz beim Bau von Wohnanlagen einer GdWE Gründung?
Sehr geehrte Frau Schielke-Ziesing,
die MdB verfügen über ein freies Mandat, auch gegenüber ihrer Partei. Die Politik garantiert die deutsche Vertragsfreiheit, auch in Bezug auf Bauträgerverträge. Wegen der Einstimmigkeit bei GdWE ist die Korrektur falscher Angaben über die Wohnfläche und damit der Umlage von Kosten nicht möglich.
Seit 2014 gibt es die Idee / Vorschlag eines MdB am Ende der Fertigstellung einer Wohnanlage / Eigentumswohnungen, den Bauherrn gesetzlich zu einer Endprüfung (Qualitätskontrolle zu Bauweise, Baumaterial, tatsächliche Wohnfläche) zu verpflichten.
Das Auffinden von Baumängeln darf nicht den künftigen Käufern und Mietern vor und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist überlassen werden.

