Frage von Kristina R. • 21.01.2024

Antwort von Beatrix von Storch AfD • 21.02.2024
Das Demonstrationsrecht ist ein demokratisches Grundrecht.
Das Demonstrationsrecht ist ein demokratisches Grundrecht.
Ein Ziel für die nächste Zeit ist die Verbesserung der Kommunikation der Koalitionspartner untereinander. Es ist wichtig, trotz unterschiedlicher Meinungen zu Kompromissen zu gelangen.
Erst wenn alle gesellschaftlichen Schichten sich an demokratischen Prozessen beteiligen, können wir einen echten gesellschaftlichen Fortschritt reklamieren. Wir müssen zu einer stärkeren sozialen Gleichheit bei der Beteiligung kommen.
Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.