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(...) Das Parlament macht den Landesregierungen mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz strengere Vorgaben, als dies bislang der Fall war. (...)


(...) Trotzdem wird mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. (...)

(...) Es geht bei dem Infektionsschutzgesetz nicht um eine gezielte Aussetzung der Grundrechte, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen schwer zu verkraften sind und auch belastend sein können. (...)

(...) Mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglichen wir es der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzutreten. (...)