Ich war ebenfalls überrascht über die Vielzahl der Aussagen, die Frau Connemann in dieser Sendung getroffen hat und die einer faktischen Überprüfung so nicht standhalten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss
Prof. Dr. Trabert ist kurz vor seiner Wahl in den Bundestag schwer erkrankt. Er kann sein Mandat nicht wahrnehmen. Deshalb kann er auch diese Fragen nicht beantworten.
Bitte fragen Sie bei den anderen Abgeordneten der Linksfraktion nach, wie sie sich dazu verhalten.
Für mich gilt: Wenn es belastbare Hinweise auf Zähl- oder Verfahrensfehler gibt, müssen sie rechtsstaatlich aufgeklärt werden – aber eben über die dafür vorgesehenen Verfahren und nicht durch politische Zurufe. Genau dafür haben wir Wahlprüfung und gerichtliche Kontrolle.