Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bekannt und wurde auch bereits im parlamentarischen Verfahren und insbesondere im 23. Ausschuss für Digitales thematisiert.
Wir setzen uns für eine Regelung ein, die es Privatpersonen ermöglicht, statt der eigenen Wohnadresse, eine andere ladungsfähige Adresse anzugeben.
Es bedarf aber nicht immer der Privatadresse. Es kann auch die Adresse des Geschäftsraums, eines Dienstleisters, der sich als Impressum anbietet, oder einer vertretenden Agentur angegeben werden.
Aus unserer Sicht als Die Linke müssen Klarnamen und insbesondere Wohnadressen deutlich besser geschützt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.