Antwort 19.06.2026 von Philipp Rottwilm SPD
Die Abgeordnetenentschädigung (die sogenannten Diäten) beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.