Antwort 08.04.2026 von Dennis Thering CDU
Nein.
Nein.
Die Anbindehaltung muss dringend europaweit verboten werden – Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen!
Mich verwundert dieser Vorstoß der KV. Denn das Honorar-Niveau bei der betroffenen Gruppe ist nicht außerhalb der Norm...sogar noch darunter. Es ist weiterhin ein Mangelberuf und hinzukommt dass durch die ambulante Arbeit dem System - nicht nur präventiv - viel Geld gespart wird. Das heißt dass ich diesen Schritt für falsch befinde.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.