Antwort 02.04.2026 von Jan Köstering Die Linke
Hierzu wird es am 13. April 2026 von 15:30-17:30 Uhr eine Öffentliche Anhörung geben. Anmeldung via agrarausschuss@bundestag.de
Hierzu wird es am 13. April 2026 von 15:30-17:30 Uhr eine Öffentliche Anhörung geben. Anmeldung via agrarausschuss@bundestag.de
Die Zuständigkeit des Hamburger Opferbeauftragten sollte auf die Opfer aller Straftaten in Hamburg ausgeweitet werden.
Opferschutz muss Betroffenen wirksam helfen. Hamburg setzt dafür auf bestehende Strukturen und prüft weitere Verbesserungen.
Hamburg hat seit 2023 einen Opferbeauftragten für Betroffene von Terror- und Großschadensereignissen sowie deren Angehörige.