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Ich habe als Landtagsabgeordneter leider keinen Einblick in die Absichten der Bundesregierung oder des Bundestages hinsichtlich des Bundesbesoldungsgesetzes
Insbesondere danke ich Ihnen für Ihren Hinweis, weil mir das von Ihnen beschriebene Problem so noch nicht bekannt war. Sie führen aus, dass Geschädigte „oft auf ihren Kosten sitzen“ bleiben.
Uns gehen die Möglichkeiten zur Einschränkung des privaten Böllerns nicht weit genug. Deswegen streben wir als GRÜNE in dem o.g. Papier eine Ausweitung von § 24 der 1. SprengV an, damit Kommunen nicht nur in den bisherigen Fällen, sondern eng angepasst an den regionalen Gegebenheiten, das Silvesterfeuerwerk regeln können. Die Bundesverordnung kann jedoch nur das zuständige Bundesministerium - in diesem Fall Bundesinnenminister Dobrindt - ändern.