Antwort 01.03.2026 von Juliane Becker FDP
Ich stehe weiterhin zu Stuttgart 21 als Infrastrukturprojekt.
Ich stehe weiterhin zu Stuttgart 21 als Infrastrukturprojekt.


§188 StGB gibt Politikern kein Sonderrecht: Er verschärft nur Strafen bei Diffamierung von Amts- und Mandatsträgern, um demokratische Arbeit zu schützen.