Antwort ausstehend von Christian Haase CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.

Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU
Antwort ausstehend von Olaf Lies SPD
Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
Antwort 13.05.2026 von Benjamin Grimm SPD
Die Formulierung, wonach die Handlung wahrscheinlich dazu führen muss, dass einer Person schwerer Schaden zugefügt wird, möchte sicherstellen, dass der Straftatbestand tatsächlich nur strafwürdiges Verhalten erfasst. Zugleich ist nachvollziehbar, dass diskutiert wird, ob diese Einschränkung in der Praxis zu eng gefasst sein könnte und dadurch bestimmte Formen des Cyberstalkings nicht ausreichend erfasst würden.
Antwort ausstehend von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN