
Die CDU steht hinter der Fristenlösung in Verbindung mit der verpflichtenden Beratung, wie sie in der geltenden Rechtslage geregelt ist
Die CDU steht hinter der Fristenlösung in Verbindung mit der verpflichtenden Beratung, wie sie in der geltenden Rechtslage geregelt ist
Ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollte, ist eine juristisch anspruchsvolle und medizinethisch sensible Frage, für die sich der Deutsche Bundestag genügend Beratungszeit nehmen sollte, die aber in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr gegeben ist.
Dieser Kompromiss sollte nicht aufgekündigt werden.
Es ist mir außerdem wichtig zu betonen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht durch Strafandrohungen erreicht werden kann.
Ich habe den Gruppenantrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen mitunterzeichnet. Denn Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch.