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Dies würde dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, da der Zusammenhang zwischen Beitragszahlung und Rentenanspruch aufgehoben würde.
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Unser Grundgesetz sieht derzeit lediglich zwei Szenarien für Volksentscheide auf Bundesebene vor: Zum einen, wenn es um eine neue Verfassung geht und zum anderen bei einer Neugliederung von Bundesländern. Weitere Volksentscheidungen auf Bundesebene wären daher nur möglich, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.
Die angespannte Lage ist mir gut bekannt. Ich setze mich für deutliche kurz-, mittel- und langfristige Verbesserungen ein. Das sind wir den Kindern schuldig!