
Sehr geehrter Herr Großkopf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie gerne auf meine Antwort an Herrn H. G. vom 3. Juni 2009 hinweisen:
Sehr geehrter Herr Großkopf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie gerne auf meine Antwort an Herrn H. G. vom 3. Juni 2009 hinweisen:
(...) DIE LINKE fordert kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung. Es handelt sich nicht um zwei Bezeichnungen für diselbe Sache, sondern um verschiedene sozialpolitische Konzepte. (...)
(...) Das Liberale Bürgergeld ist der entscheidende Reformschritt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Es setzt das Leistungsprinzip im Niedriglohnbereich wieder in Kraft: Derjenige, der arbeitet, bekommt spürbar mehr, als derjenige, der nicht arbeitet. (...)
(...) Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die ARGE´s in der derzeitigen Form verfassungswidrig sind und nicht mehr weitergeführt werden dürfen. Die CDU setzt sich dafür ein, dass die ALG II -Empfänger in Zukunft von den Kommunen betreut werden, weil wir glauben, dass die kommunalen Gebietskörperschaften am nächsten an den Empfängern von ALG II-Leistungen sind und deswegen nur dort eine entsprechende Betreuung gewährleistet werden kann. (...)
(...) Zum Hintergrund: das Bundesverfassungsgericht hatte die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund, hier der Bundesagentur für Arbeit, für verfassungswidrig erklärt, weil das Grundgesetz eine Zusammenarbeit von Kommunen und Bund bisher nicht vorsieht. Die Übergangsfrist für ARGEN und Optionskommunen endet demnach am 31.12.2010. (...)