Frage von Hannah H. • 23.07.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.08.2023
Für Ehen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Namensrechts geschlossen wurden, wird es eine Übergangslösung geben.
Für Ehen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Namensrechts geschlossen wurden, wird es eine Übergangslösung geben.
Leider ist derzeit jedoch noch nicht bekannt, wie der genaue Zeitplan eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens aussieht.
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.
hier habe ich die Frage bereits beantwortet
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.