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Wir arbeiten daran, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen.

Gerne können Sie sich auf Facebook ein Bild von mir machen. Und selbstverständlich können wir gerne ihre Fragen hier besprechen.

Für Kinder (wie Ihres), die nach Einführung der „Ehe für alle“ und vor Inkrafttreten der Reform in Ehen von zwei Frauen hineingeboren wurden, soll die Anerkennung der Mutterschaft durch die Ehefrau der Geburtsmutter ermöglicht werden, sofern eine Adoption noch nicht erfolgt ist. Die Mutterschaft kraft Ehe soll hingegen keine Rückwirkung entfalten.

Beim Ehegattennachzug werden einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, also auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen