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(...) Die Unterstützung von Vorschulkindern soll insbesondere durch eine qualitativ (Personalausstattung und Inhalte) finanziell von Land und Stadt geförderte gute Ausstattung erfolgen. Darüberhinaus stellen wir uns mittelfristig auch eine Entlastung durch ein beitrgsfreies Kita-Jahr (möglicherweise am besten erstes Jahr) vor. Hier sind wegen den Konsequenzen finanzieller Art aber noch intensive Verhandlungen mit den Trägern und den Kommunen erforderlich. (...)

(...) in der Tat ist der Neuabschluss von Verträgen mit vermögenswirksamen Leistungen in der Elternzeit grundsätzlich nicht möglich. Diese Leistungen knüpfen an Gehaltszahlungen an, die ja während der Elternzeit nicht bezogen werden. (...)

(...) um entsprechend angelegte Teile des normalen Arbeitsverdienstes. Die Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz ist speziell auf Arbeitnehmer/innen zugeschnitten, die Arbeitslohn aus einem /aktiven/ Arbeitsverhältnis beziehen. Während der Elternzeit ruhen jedoch die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, sofern nicht eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. (...)

(...) Arbeit muss sich wieder lohnen! Wenn ein Bürger in das sogenannte Hartz IV abrutscht, muss es sich wieder lohnen, wenn er arbeiten will. (...)