
Antwort ausstehend von Christoph Frauenpreiß CDU

Der entsprechende Gesetzesentwurf muss nun von der Bundesjustizministerin erarbeitet und im verabschiedet werden. Erst danach beginnen die parlamentarischen Beratungen und es kann über einzelne Details der geplanten Reform diskutiert werden. Zum aktuellen Stand ist dies noch viel zu früh.