
Antwort ausstehend von Manfred Bähr FDP

Sehr geehrter Herr Hirtz,
Also, dann will ich darauf detaillierter eingehen: Selbstverständlich kann nicht geleugnet werden, dass der Bundesgesetzgeber in früheren Jahren der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise Aufgaben übertragen hat, die nicht deren ursprünglichem