Sie haben recht: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung gehört nicht zu den wesentlichen Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Vor diesem Hintergrund werden wir die Auswirkungen der Entscheidung sehr genau begleiten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Es gibt derzeit keine Entscheidung, die einseitig die bestehende 1-Jahres-Haltefrist bei Bitcoin infrage stellt. Ich persönlich würde einen solchen Weg sehr kritisch sehen.
Im Rahmen meiner Möglichkeiten setze ich mich in den entsprechenden politischen Gremien dafür ein, auf die Problematik aufmerksam zu machen und Verbesserungen für die ambulante Versorgung zu unterstützen
Ich kann Ihre Sorge sehr gut nachvollziehen. Auch ich sehe die aktuelle Entwicklung in der ambulanten Psychotherapie sehr kritisch und stehe ausdrücklich an der Seite der Therapeutinnen und Therapeuten sowie der Patientinnen und Patienten.
Ländliche Psychotherapie stärken, Reformen sachlich bewerten und Versorgung verlässlich sichern.