Frage von Irene L. • 13.06.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 14.07.2025
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht nur wegen der strikten Gewaltenteilung, sondern auch aus Respekt vor der Arbeit der Gerichte, das von Ihnen zitierte Urteil des LG Braunschweig weder kommentieren noch werten werde
Der von Ihnen geschilderte Vorgang wirft nachvollziehbare Fragen auf und steht exemplarisch für die Maskenbeschaffungen während der Corona-Pandemie.
Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück. Warum sollte ich nicht ehrlich sein?